24.04.2020

Gute Nachrichten in herausfordernden Zeiten:
Im April ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen beim BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) stellen. Diese Beratung kann bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 € ohne Eigenanteil gefördert werden – für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches unter „Informationen zum Thema“ unter dem Menüpunkt „Publikationen“ zur Verfügung steht.

Zur Zeit spüren viel Unternehmer*innen die Auswirkungen des Coronavirus. Die wirtschaftliche Folgen durch Wegfall oder Verschieben von Aufträgen sind noch nicht absehbar. Als beim BAFA gelistete Beraterin gebe ich Ihnen gerne Hilfestellung bei neue Geschäftsfeldern und Marketinginstrumenten.
Ich freue mich, wenn ich Sie bei dem Blick in die Zukunft unterstützen kann – bei Fragen melden Sie sich bitte!

Weitere Informationen finden Sie hier.